
Aufgeschoben oder aufgehoben?
Die im Juni 2007 angekündigte größte Einwanderungsreform seit 20 Jahren wird nun langsam implementiert. Am 26. November 2007 sollte es soweit sein. Wie in meinem Artikel vom Juli 2007 schon geschrieben, sollte die Active Investor Migrant Policy und das "Finetuning" der Skilled Migrant Category in Kraft treten. Ein paar Tage vorher wurden die Einzelheiten mit Fanfaren publik gemacht - es war die Rede von einer Vereinfachung gewisser Regelungen.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich bei der Lektüre der so genannten Vereinfachungen Verständnisschwierigkeiten hatte. Ich beschloss daher, ein genaueres Studium der Gesetzesänderungen auf später zu verschieben. Entgegen dem Motto, "aufgeschoben ist nicht aufgehoben", war dies ausnahmsweise mal eine weise Entscheidung, denn kurz vor Inkrafttreten wurden die angekündigten Änderungen hinsichtlich der Skilled Migrant Category kurzfristig wieder aufgehoben - es gelten also wieder die alten Regeln!
Vorerst jedenfalls, denn am 4. Februar 2008 sollen die Regeln dann doch in Kraft treten, mit kleinen Modifizierungen. Als Grund wurden "technische Schwierigkeiten" vorgegeben - ohne näher zu definieren, welche technischen Schwierigkeiten und wieso überhaupt "technisch"?
Spaß und Zynismus beiseite, zusammenfassend lässt sich sagen, dass es auch im Februar im Wesentlichen bei den zunächst verkündeten Änderungen bleiben wird. Neben kleineren Veränderungen der Punktebewertung wurde die Definition des Begriffs "skilled employment und die Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Ausbildungen leicht modifiziert.
Mal von wenigen Ausnahmen abgesehen, sollte das keinen nennenswerten Einfluss auf den Ausgang laufender oder geplanter Einwanderungsanträge haben. Die genauere Kommentierung der Einzelheiten werde ich aufschieben - auf Februar 2008, um sicher zu gehen, dass die Regeln dann auch Gültigkeit haben.
Weder aufgeschoben, noch aufgehoben ist aller-dings die Einführung der neuen Active Investor Migrant Policy und deswegen lohnt es sich auch hier, dazu Stellung zu nehmen. Eins sei vorweggenommen: die neue Investor Category ist besser als die alte! Aber das war ja auch nicht schwer, wie der regelmäßige Leser meiner Kolumnen weiß.
Um es nicht allzu einfach zu machen, wurden auch gleich drei Investor Kategorien eingeführt, die Global Investor Category, die Professional Investor Category und die General (Active) Investor Category. Die ersten beiden Kategorien wenden sich an Investoren, die bereit sind, Kapital in Höhe von mindestens 20 bzw. 10 Millionen NZ Dollar (also ungefähr EUR 10.8 bzw. 5.4 Mio) zu investieren. Ich gehe davon aus, dass unter meiner Leserschaft nur wenige in diese Kategorien fallen, so dass ich mich der Einfachheit halber auf die General (Active) Investor Category beschränke. Dafür braucht man aber immerhin auch ein Mindestkapital von NZ$ 3.5 Mio (cirka EUR 1.89 Mio).
Kandidaten, die das Mindestkapital nachweisen können, werden (wie bei der Skilled Migrant Category) mit Hilfe einer Punktebewertung ausgewählt. Punkte gibt es für Alter, Jahre an Geschäftserfahrung, Art der Geschäftserfahrung, Investmenthöhe (man kann auch mehr als das Minimum investieren, was mit Zusatzpunkten belohnt wird) und Art des Investments.
Ohne in die (für viele Leser langweiligen) Einzelheiten zu gehen, seien folgende Anmerkungen gemacht. Nicht jede Investition wird im Einwanderungsverfahren anerkannt - insbesondere, das Geld einfach in Festgeldanlagen einer neuseeländischen Bank zu legen, wird nicht ausreichen! Allerdings sind zum Beispiel neuseeländische Investment Fonds zulässige Anlageformen. Das Kapital muss dann 4 Jahre in der (oder einer vergleichbaren) Anlageform investiert bleiben. Von den $ 3.5 Millionen Mindestkapital kann man 1 Million zu privaten Zwecken verwenden (also z.B. Haus- und Autokauf etc.).
Pro Jahr werden 1000 Plätze für Investoren-Einwanderer freigehalten. Wer über das nötige "Kleingeld" verfügt, hat keinen Grund mehr, die Entscheidung, nach Neuseeland auszuwandern, weiter aufzuschieben. Die General Investor Category bringt die Möglichkeit, sich mit sinnvollen Anlagen in Neuseeland eine Einwanderung zu "erkaufen".
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Last updated 18 May 2008
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Der Artikel stammt von Peter Hahn, einem ehemaligen Rechtsanwalt aus Berlin, der seit 16 Jahren in Wellington lebt und dort unter der Firma Hahn & Associates Ltd deutsche Einwanderer und Geschäftsleute berät. Detailliertere Auskünfte gibt es online: Auswandern mit Peter Hahn >
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